Kurs Details

Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

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Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse ergeben.

 Die Ermittlung der Einsatzzeit erfolgt auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Die   Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit setzt sich zusammen aus den Zeiten, die sich für die Grundbetreuung und für den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ergeben.

Ausbildungsdauer

40 Stunden Kenntnisvermittlung

Termine

nach Absprache

Modul-Bezeichnung

Regelbetreuung in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten“ gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage2 für die sicherheitstechnische Betreuung

Ansprechpartner

Herr Rainer Eberhardt

FB Betriebliche Ausbildung
Maxhüttenstraße 16
07333 Unterwellenborn

Tel. 03671 5526411
Email: r.eberhardt@bz-saalfeld.de

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